Bebauungsplan in Bearbeitung

Bebauungsplan Nr. 147 - 8. Änderung - Dröscheder Feld im Stadtteil Dröscheder Feld

Der Bebauungsplan Nr. 147 „Dröscheder Feld“ ist seit dem 25.06.1983 rechtsverbindlich.

Seit dem 07.10.2015 ist die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 rechtsverbindlich. Der Grund für diese 6. Änderung war die Entwicklung einer Wohnbaufläche am Standort „Auf der Emst“, aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken in hochwertigen Lagen.

In Anlehnung an die bestehende Wohnbebauung im angrenzenden Umfeld (Mantelbebauung) und städtebauliche Integration in diese wurden im Plan entsprechende planungsrechtliche Vorgaben formuliert. Mit den Vorgaben soll unter anderem erreicht werden, dass sich ein homogenes Ortsbild entwickelt.

Zur Erhaltung und Weiterentwicklung dieses Ortsbildes und zur Vorbeugung einer negativen Vorbildwirkung für künftige Baugesuche ist es notwendig, den Bebauungsplan in die neue Rechtsgrundlage der Landesbauordnung in der Fassung von 2018 zu überführen. Die Grundvoraussetzung dafür ist die Änderung der Rechtsgrundlagen im Rahmen der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147. Die Festsetzungen der 6. Änderung des Bebauungsplans bleiben unverändert. Inhalt der 8. Änderung des Plans ist lediglich die Aktualisierung der Rechtsgrundlagen.

Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147

übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Annett Schwarz (02371) 217-2354 annett.schwarz@iserlohn.de

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