Bebauungsplan in Bearbeitung

Bebauungsplan Nr. 232 - 3. Änderung - Iserlohner Heide im Stadtteil Iserlohner Heide

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes verfolgt das Ziel, die in dem Bebauungsplan formulierten Vorschriften zu Fremdwerbeanlagen zu überarbeiten. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat mit Urteil vom 18.06.2012 entschieden, dass das vollständige Verbot von Fremdwerbung in der Abwägung nicht ausreichend berücksichtigt worden ist. Da Außenwerbeanlagen in Gewerbegebieten allgemein zulässig sind, wäre aus Sicht der Kammer eher ein Ausschluss dieser Anlagen in Teilen des Geltungsbereichs (etwa entlang der Baarstraße, als einem prägenden städtebaulichen Eingangsbereich der Stadt Iserlohn) in Betracht zu ziehen. Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes soll seine Wirksamkeit wieder hergestellt werden, indem die Festsetzungen zu den Außenwerbeanlagen geändert werden.

Bei den Ausführungen zum Aufstellungsbeschluss am 08.10.2019 wurden außerdem weitere städtebauliche Ziele beschrieben, die im Rahmen der 3. Änderung zusätzlich überarbeitet oder ergänzt werden sollten. Hierzu zählen die Änderung von Sondergebietsfestsetzungen zu Gewerbegebietsfestsetzungen und die weitere Umsetzung des Steuerungskonzeptes Vergnügungsstätten. Diese Neuregelungen benötigen noch tiefergehenden Abstimmungsbedarf und ggf. zusätzliche Untersuchungen, so dass für einen ausgewogenen Planentwurf noch Zeit benötigt wird. Diese Ziele werden in einem neuen Planverfahren zu einem späteren Zeitpunkt weiterverfolgt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich vom Masteweg im Norden, der Giesestraße im Osten, dem Schapker Weg im Süden bis zur Schmölestraße sowie der Bahntrasse Iserlohn-Dortmund im Westen.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 232 - 3. Änderung

übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

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Herr Christian Hinrichs 02371-217-2352 Christian.Hinrichs@iserlohn.de

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