Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die Umsetzung des Steuerungskonzeptes "Vergnügungsstätten", welches als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB am 30.09.2014 vom Rat der Stadt als Vorgabe für die Bauleitplanung beschlossen wurde.
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