Angesichts der anstehenden Neugestaltungen und Umstrukturierungen im Planbereich kommt der Sicherung der städtebaulichen Qualität und der innerstädtischen Funktionen des Bereichs eine besondere Bedeutung zu. Der Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes soll dazu dienen, zukünftige Entwicklungen entsprechend zu steuern und einem Funktionsverlust – insbesondere in den Bereichen Stahlschmiede und östliche Vinckestraße – entgegenzuwirken.
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Herr Christian Hinrichs | 02371-217-2352 | Christian.Hinrichs@iserlohn.de |