Mit der 2. Änderung des seit dem 09.11.2002 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 234 "Sümmern - Burggräfte" sollen marginale Änderungen der textlichen Festsetzungen vorgenommen werden. Dies ist erforderlich, um die Regelungen praktikabler umsetzen zu können und das Planungsrecht an die geänderten Wohnbedürfnisse der Bewohner anzupassen. Vorgesehen sind Änderungen der Regelungen zur Überschreitung der - recht eng gezogenen - Baugrenzen sowie zu Carports und Stellplätzen. Ein Baufenster wird an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.
Da die Grundzüge der Planung durch die Änderungen nicht berührt werden, kann die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.
Name | Telefon | |
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Herr Christian Hinrichs | 02371-217-2352 | Christian.Hinrichs@iserlohn.de |