Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 379 - 1. Änderung -Lenneradweg (Abschnitt Promenade Letmathe)- im Stadtteil Letmathe

Der seit dem 15.05.2013 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 379 "Lenneradweg (Abschnitt - Promenade Letmathe)" soll gemäß § 2 BauGB im ausgewiesenen Bereich geändert werden. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 379 “Lenneradweg (Abschnitt - Promenade Letmathe)” war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Realisierung der Lennepromenade in Letmathe. Der Ausbau der Lennepromenade hinsichtlich Erschließungs- und Grünflächen ist abgeschlossen. Die Realisierung erfolgte teilweise aber nicht übereinstimmend mit den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Der Fuß- und Radweg weicht teilweise hinsichtlich der Streckenführung sowie der geplanten Gestaltung zwischen den Brückenbauwerken von den rechtsverbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplans ab. Die Abweichungen waren aus technischen und gestalterischen Kriterien notwendig. Der Bebauungsplan soll daher durch Änderung entsprechend angepasst werden. Die notwendigen Abweichungen sollen so planungsrechtlich gesichert werden. Zusätzlich soll mit der Änderung die planungsrechtliche Grundlage für den Bau eines Lenne-Cafés geschaffen werden.

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Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Annett Schwarz (02371) 217-2354 annett.schwarz@iserlohn.de

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