Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 411 Sümmern - Rombrocker Straße im Stadtteil Sümmern

Der Bebauungsplan Nr. 411 "Sümmern - Rombrocker Straße" wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB aufgestellt.

Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung der Trennung des Gewerbegebiets Rombrock im Westen von dem reinen Wohngebiet Feldmarkring im Osten. Dazu soll ein Grünzug zwischen diesen Gebieten festgesetzt werden, wobei einer angemessenen Entwicklung der vorhandenen Wohnbebauung entlang der Ritterhausstraße weiterhin Rechnung getragen werden soll.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 411 \"Sümmern - Rombrocker Straße\"

übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Christian Hinrichs 02371-217-2352 Christian.Hinrichs@iserlohn.de


Plandetails
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