Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 337 - 3. Änderung - Sümmern-Dahlbreite im Stadtteil Sümmern

Der seit dem 1.11.2008 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 337 "Sümmern Dahlbreite" soll gemäß § 13 BauGB in Teilen geändert werden.

Ziel der Planung ist die Schaffung einer erweiterten Zulassungsmöglichkeit von Nebenanlagen im Bereich Weideplatz.

Bebauungsplan Nr. 337 2. Änderung \"Sümmern Dahlbreite\"

übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Christian Hinrichs 02371-217-2352 Christian.Hinrichs@iserlohn.de


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