Der seit dem 1.11.2008 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 337 "Sümmern Dahlbreite" soll gemäß § 13 BauGB in Teilen geändert werden.
Ziel der Planung ist die Schaffung einer erweiterten Zulassungsmöglichkeit von Nebenanlagen im Bereich Weideplatz.
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Herr Christian Hinrichs | 02371-217-2352 | Christian.Hinrichs@iserlohn.de |