Der Bebauungsplan Nr. 203 "Sümmern Rombrock-Nord" ist seit dem 10.10.1987 rechtsverbindlich. Der Plan setzt neben den öffentlichen Verkehrsflächen insbesondere Gewerbegebiete bzw. Industriegebiete fest.
Die Änderung bezieht sich auf den notwendigen Bau einer erstmaligen Erschließungsanlage umd diese als öffentliche Verkehrsfläche festzusetzen.
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Herr Christian Hinrichs | 02371-217-2352 | Christian.Hinrichs@iserlohn.de |