Der seit dem 20.07.1996 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 122 Lössel - Kühlenberg soll im Bereich der Flurstücke 1196 und 1125 (tlw.), der Flur 5, der Gemarkung Lössel geändert werden.
Der Bebauungsplan Nr. 122 setzt für den Bereich eine Wohnbaufläche hinter einem entlang der Straße Kühlenberg verlaufenden Stellplatzstreifen fest. Die geplante Anordnung der öffentlichen Stellplätze führt zu einem ungünstigen Zuschnitt der dahinterliegenden Grundstücksfläche und behindert damit die Ausnutzung der Baulandfläche. Bei einer Verlegung der Stellplätze in nördlicher Richtung kann eine Flexibilität in der Aufteilung und Bebaubarkeit der Wohnbaufläche erreicht werden.
Die planungsrechtliche Grundvoraussetzung für eine Neuaufteilung der Fläche ist die Änderung des Bebauungsplans.
Name | Telefon | |
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