Anlass für die Änderung des Bebauungsplans ist der zunehmende Ansiedlungsdruck von Wettbüros auf dem Iserlohner Stadtgebiet.
Mit dem nun vorliegenden Steuerungskonzept "Vergnügungsstätten", welches als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB am 30.09.2014 vom Rat der Stadt als Vorgabe für die Bauleitung beschlossen wurde, sollen allgemeine städtebauliche Zielvorgaben für das zukünftige bauleitplanerische Handeln der Stadt Iserlohn bei der Ansiedlung von Vergnügungsstätten aufgestellt werden.
Ziel des Bebauungsplans ist es, durch die Umsetzung des Steuerungsinstrumentes "Vergnügungsstättenkonzept" Planungsrecht zu schaffen.
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Nicole Schaefer | (02371) 217-2358 | nicole.schaefer@iserlohn.de |
Frau Annett Schwarz | (02371) 217-2354 | annett.schwarz@iserlohn.de |