Ziel der Änderung ist die im Bebauungsplan bestehende Festsetzung Sondergebiet in den Nutzungsmöglichkeiten zu erweitern. Der Bebauungsplan setzt für den Änderungsbereich ein Sondergebiet gem. § 11 BauNVO mit Zweckbestimmung "Bildung, Forschung und Verwaltung" fest. Aufgrund dieser Festsetzung ist die Nutzung der Flächen stark eingeschränkt. Dieses spiegelt sich auch in der Anzahl der vorhandenen Brachflächen im Gebiet wider. Um die Vermarktung der Flächen flexibler zu gestalten, soll die Möglichkeit geschaffen werden, im Sondergebiet auch nicht störende Gewerbebetriebe anzusiedeln.
Die planungsrechtliche Grundvoraussetzung für die geplanten erweiterten Nutzungsmöglichkeiten im Gebiet ist die Änderung des o.g. Bebauungsplanes.
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