Der o.g Bebauungsplan soll geändert werden. Ziel der 1. Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen möglichen Neubau bzw. eine mögliche Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes zu schaffen. Der bestehende Bebauungsplan schränkt durch enge Baugrenzen eine flexiblere Nutzung des Grundstücks erheblich ein.
Die Grundstücksfläche soll aufgrund der flexibleren Nutzbarkeit insgesamt als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule festgesetz werden.
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Herr Wolfgang Klein | (02371) 217-2357 | Wolfgang.Klein@iserlohn.de |