Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. L 06 - 13. Änderung - Pillingser Kopf im Stadtteil Oestrich

Der Bebauungsplan Nr. L 06 - 13. Änderung "Pillingser Kopf" wurde gem. § 13 a BauGB geändert.

Für den Bereich des Flurstücks 1064, Flur 16, Gemarkung Oestrich lag der Stadt ein Antrag auf Bebauungsplanänderung vor. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. L 6 "Pillingser Kopf". Die RWE Power AG ist Eigentümerin dieses bisher unbebauten Grundstücks. Da das Grundstück für betriebliche Zwecke nicht mehr benötigt wird, bestand die Absicht das Flurstück als Wohnbaugrundstück zu veräußern. Aufgrund des vorhandenen Gebietscharakters sowie der Einordnung in die Bebauung entlang der Straße "Pillingser Weg" ist eine Wohnbebauung an dem Standort städtebaulich zu befürworten.
Für die Realisierung von Wohnbebauung war die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes notwendig. Entsprechend der benachbarten und geplanten Nutzung, wurde ein Reines Wohngebiet (WR) gem. § 3 BauNVO festgesetzt.

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Frau Annett Schwarz (02371) 217-2354 annett.schwarz@iserlohn.de

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