Für den Bereich "Obere Mühle / Lünkerhohl" soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet einen Teil des Projektgebietes der Sozialen Stadt, mit dem das Ziel verfolgt werden soll, die baulich strukturelle und soziale Lage in den benachteiligten Stadträumen nachhaltig zu verbessern.
Der Bereich stellt eines der ältesten gewerblichen Ansiedlungsgebiete Iserlohns dar. Der ursprüngliche, eher industriell geprägte Standort ist einer kleinteiligeren gewerblichen Struktur gewichen, die im Zusammenhang mit der Wohnbebauung am Lünkerhohl zu Konflikten führt.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, unter Berücksichtigung des Bestandes Misch- und Wohnbauflächen zu entwickeln und städtebauliche Missstände zu beseitigen.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt den gesamten Geltungsbereich des Bebauungplanes als gewerbliche Baufläche dar. Im Rahmen des Verfahrens ist eine Berichtigung des FNP erforderlich, da die Bauflächen im Planbereich als gegliedertes Mischgebiet entwickelt werden soll.
Name | Telefon | |
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Herr Christian Hinrichs | 02371-217-2352 | Christian.Hinrichs@iserlohn.de |
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