Im Bereich nördlich der Drüpplingser Straße (B 233) besteht anhaltend ein Bedarf an Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen für Kinder und Jugendliche. Insofern ist beabsichtigt, auf dem Außenbereichsgrundstück der Grundschule Drüpplingsen künftig Kinder- und Jugendeinrichtungen zuzulassen.
Zur Erlangung des erforderlichen Planungsrechts ist es notwendig, einen Bebauungsplan gemaß § 2 BauGB aufzustellen.
Name | Telefon | |
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Herr Wolfgang Klein | (02371) 217-2357 | Wolfgang.Klein@iserlohn.de |