Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 366/1 - Lenneradweg (Abschnitt Lasbeck - Letmathe) - nördlicher Teil im Stadtteil Letmathe

Der Rat der Stadt Iserlohn hat in seiner Sitzung am 16.02.2010 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 366 "Lenneradweg (Abschnitt Lasbeck - Letmathe )" gefasst.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Realisierung eines Teilbereiches des Lenneradweges zwischen Lasbeck und Letmathe. Mit dem Bau des Lenneradweges soll einerseits die Radwegeverbindung zwischen Lasbeck und Letmathe wesentlich verbessert und andererseits die überregionale Lenneroute weiter optimiert werden.
Der geplante Fuß- und Radweg bildet mit seiner Realisierung ein weiteres Bindeglied in der Optimierung des überregionalen Radwegenetzes der Lenneroute des Märkischen Kreises.

Der Lenneradweg soll auf dem Iserlohner Stadtgebiet in drei Abschnitten realisiert werden, wobei durch den Bebauungsplan Nr. 366 der erste (südöstliche) Wegabschnitt planungsrechtlich gesichert werden soll.

Wegen Grunderwerbsproblemen kann das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 366 aber nicht weiter verfolgt werden. Um dennoch das Bebauungsplanverfahren weiter betreiben zu können, mit dem Ziel künftig wenigstens einen Teil des Lenneradweges im Abschnitt Stenglingsen / Lasbeck umsetzen zu können, wurde das Plangebiet des Bebauungsplanes in zwei Teile (366/1 nördlicher Teil und 366/2 südlicher Teil) gegliedert.
Im weiteren Verfahrensverlauf werden die beiden Plangebietsteile getrennt von einander bearbeitet.
Das vorliegende Bebauungsplanverfahren bezieht sich daher nur auf die Aufstellung des Planes Nr. 366/1 "Lenneradweg (Abschnitt Lasbeck - Letmathe) - nördlicher Teil"

Übersichtsbild

übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Annett Schwarz (02371) 217-2354 annett.schwarz@iserlohn.de

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