Für den im Lageplan gekennzeichneten Bereich soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 380 "Lenneradweg (Abschnitt Genna)" ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Realisierung eines Teilbereiches des Lenneradweges zwischen Letmathe und Genna. Mit dem Bau des Lenneradweges soll einerseits die Radwegeverbindung zwischen dem Zentrum Letmathe und Genna wesentlich verbessert und andererseits die überregionale Lenneroute weiter optimiert werden.
Der Lenneradweg soll auf dem Iserlohner Stadtgebiet in drei Abschnitten realisiert werden, wobei der dritte, südwestliche Abschnitt durch den aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 380 planungsrechtlich gesichert werden soll.
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