Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 154/1 - 2. Änderung - Rauhe Hardt / Ost im Stadtteil Dröschede

Der seit dem 24.11.2001 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 154/1 “Rauhe Hardt/Ost” soll im ausgewiesenen Bereich geändert werden.

Ziel der Änderung ist die Festsetzung eines Algemeinen Wohngebiets (WA) gem. § 4 BauNVO im Bereich der bisher ausgewiesenen Fläche für Gemeinbedarf im Baugebiet "Rauhe Hardt".
Im westlichen Bereich des Bebauungsplanes ist Fläche für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung "Kindertageseinrichtung, Jugendeinrichtung und Bürgerhaus" festgesetzt. Die Planung für eine entsprechende Einrichtung in diesem Bereich wurde, seit Abschluss des Ausbaus des Baugebietes, bisher nicht umgesetzt.
Bis heute ist für die Gemeinbedarfsfläche kein notwendiger, dringender Bedarf bezüglich einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche bzw. als Bürgertreff in Dröschede abzuleiten. Es liegen auch bis heute keine Planungen vor, welche eine zukünftige konkrete Nutzung der Fläche betreffen. Es gibt damit keinen hinreichenden Grund, eine Fläche mit einer Nutzungsfestsetzung für die vorhersehbar kein Bedarf erkennbar ist, weiterhin dauerhaft zu bevorraten.
Die Gemeinbedarfsfläche soll daher im Rahmen dieses Bebauungsplanänderungsverfahrens in Allgemeines Wohngebiet (WA) umgewandelt werden.
Der Bebauungsplan wird damit entsprechend der Entwicklung im Gebiet angepasst.

Geltungsbereich des Plangebiets

übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Annett Schwarz (02371) 217-2354 annett.schwarz@iserlohn.de

Ist eine Änderung von

Plandetails
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