Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 225 - 3. Änderung - Bahnhof - Iserlohn im Stadtteil Iserlohn

Für die Alexanderstraße existiert eine aktualisierte Ausführungsplanung. Im östlichen Teil der Alexanderstraße ist innerhalb der festgesetzten Straßenverkehrsfläche eine Verkehrsgrünfläche dargestellt, die zum großen Teil als Böschungsfläche im Rahmen der Baumaßnahme dient. Nach der aktuellen Planung wird diese nicht mehr benötigt. Die Verkehrsgrünfläche soll daher aus dem Bereich der Straßenverkehrsfläche herausgenommen und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes in diesem Bereich entsprechend angepasst werden.

Nördlich des Kreisverkehres im Bereich Alexanderstaße / Altstadt ist ein Baufeld festgesetzt, dessen überbaubare Fläche zur Zeit durch eine Baugrenze bestimmt wird. Das Baufeld, das unbebaut ist, stellt einen städtebaulich besonders prägenden Bereich dar. Durch die Bebauung dieser Fläche wird eine wichtige Raumkante zum Bahnhofsvorplatz und zum südlich angrenzenden Kreisverkehr geschaffen. Die besondere Form der Fläche ergibt sich durch die angrenzenden Verkehrsflächen. Durch die Festsetzung einer Baulinie wird gewährleistet, dass die Verkehrsführung im Bereich des Kreisverkehres Alexanderstraße / Altstadt auch städtebaulich erkennbar ist. Bei einer Bebauung, die weit hinter der nördlichen Baugrenze zurückbleibt entsteht aus östlicher Fahrtrichtung auf der Straße Altstadt der Eindruck einer direkten Fahrbeziehung in Richtung Bahnhofsvorplatz. Durch die Bildung einer städtebaulichen Raumkante wird der Verkehr eindeutig in Richtung Kreisverkehr geleitet. Im Westen gewährleistet die Baulinie eine eindeutige Begrenzung und räumliche Fassung des Bahnhofsvorplatzes. Um die Einhaltung der o.g. städtebauliche Zielsetzung zu gewährleisten, wird die Baugrenze in diesem Bereich in eine Baulinie geändert.

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Ansprechperson zum Plan

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Herr Wolfgang Klein (02371) 217-2357 Wolfgang.Klein@iserlohn.de


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