Der Bebauungsplan Nr. L 17, Blatt 2, ist seit dem 05.10.1973 rechtsverbindlich. Er ist, wie viele dieser älteren Bebauungspläne, mit Mängeln behaftet und würde möglicherweise im Streitfalle einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.
Darüber hinaus ist hier eine Entwicklung eingetreten, wodurch das ursprüngliche Planungsziel, nämlich eine verdichtete Bebauung um einen "grünen" Dorfplatz mit der Erschließungsstraße Im Brauck, nicht mehr oder nur gegen den Widerstand vieler Betroffener durchseztbar ist. Um die Gegebenheiten zu einer geordneten städtebaulichen Situation zu sichern und einwandfreie öffentlich-rechtliche Grundlagen zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Name | Telefon | |
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Frau Annett Schwarz | (02371) 217-2354 | annett.schwarz@iserlohn.de |