Der obengenannte Bebauungsplan ist seit dem24.11.1970 rechtsverbindlich.
Es ist beabsichtigt, für das Grundstück Am Bülzgraben 32", Gemarkung Letmathe eine
Erweiterung der bestehenden Bebaubarkeit des Grundstücks zu ermöglichen. Die planungsrechtliche
Grundvoraussetzung dafür ist die Änderung des o.g. Bebauungsplanes.
Name | Telefon | |
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Frau Annett Schwarz | (02371) 217-2354 | annett.schwarz@iserlohn.de |