Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 160 - 2. Änderung - Letmathe - Hagener Straße / Zentrum im Stadtteil Letmathe

Der seit dem 13.04.1985 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 160 "Letmathe - Hagener Straße/ Zentrum" soll gemäß § 13 BauGB in einem Teilbereich geändert werden.

Es ist beabsichtigt, die bisher für die Öffentlichkeit nutzbare bestehende Durchgangsmöglichkeit Treppenpassage) im Bereich "Hagener Straße 14a" zu schließen.
Mit Umzug des bisher in diesem Bereich befindlichen Aldi - Marktes wird der Durchgang nur noch von wenigen Passanten genutzt. Außerdem entspricht er in seinem jetzigen Zustand nicht mehr den heutigen aktuellen Anforderungen einer barrierefreien Wegeführung. In der Örtlichkeit wird der Durchgang als schlecht beleuchtete, enge und unattraktive Treppenanlage wahrgenommen und stellt damit einen klassischen Angstraum dar, welcher mit Schließung beseitigt wird.
Aus heutiger Sicht ist die Durchgangsmöglichkeit für die Öffentlichkeit in diesem Bereich nicht mehr erforderlich. Besucher der Letmather Innenstadt nutzen, aufgrund der vorhandenen Parkplätze (Parkplatz Neumarkt, Parkplatz im Bereich Reinickendorfer Straße / Overwegstraße, Parkplatz hinter Woolworth), fast ausschließlich die Straßen "Zum Volksgarten" und Reinickendorfer Straße als kurze Zugangswege zur Einkaufszone "Hagener Straße".
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan setzt den Planänderungsbereich als Kerngebiet (MK) gem. § 7 BauNVO fest. Der Bereich der Durchgangspassage ist im Bebauungsplan mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit belastet. Die planungsrechtliche Grundvoraussetzung für die Schließung der Passage ist die Herausnahme des festgesetzten Gehrechtes im Bebauungsplan.

Übersichtsbild

übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Annett Schwarz (02371) 217-2354 annett.schwarz@iserlohn.de

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