Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 358 - Am Komer (Neuaufstellung) im Stadtteil Lasbeck / Stenglingsen

Der seit dem 21.04.1978 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. L 7 "Am Komer" soll gemäß § 13a BauGB neu aufgestellt werden. Der aufgestellte Bebauungsplan läuft dabei unter der neuen Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 358 "Am Komer (Neuaufstellung)".
Das Plangebiet des bestehenden Bebauungsplanes Nr. L 7 ist als "Allgemeines Wohngebiet" (WA) gem. § 4 BauNVO festgesetzt. Nach den bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes sind im Allgemeinen Wohngebiet nur Wohngebäude sowie ausnahmsweise Ställe für Kleintierhaltung als Zubehör zu Kleinsiedlungen und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen nach § 4 Abs. 3 Nr. 6 BauNVO (in der Fassung von 1968) zulässig. Nicht störende Handwerksbetriebe und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe sind danach ausgeschlossen. Damit sind bis auf Wohnen alle anderen allgemein zulässigen Nutzungen im Allgemeinen Wohngebiet nicht möglich. Der festgesetzte Gebietstyp "Allgemeines Wohngebiet" ist damit nahezu funktionslos. Nach § 1 BauNVO von 1968 war der Ausschluss von im Allgemeinen Wohngebiet allgemein zulässigen Nutzungen nicht möglich war. Der Bebauungsplan ist daher hinsichtlich der Nutzungsfestsetzung mangelhaft, es besteht keine eindeutige Planungsrechtssicherheit im Gebiet.
Da der bestehende Planungsmangel nicht durch eine Änderung des Bebauungsplanes behoben werden kann, ergibt sich daraus schlussfolgernd die Notwendigkeit einer Neuaufstellung des Bebauungsplanes. Ziel der Neuaufstellung ist daher, die Schaffung eines gesicherten, eindeutigen und damit unangreifbaren Planungsrechts im Gebiet "Am Komer".

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 358

übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

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Frau Annett Schwarz (02371) 217-2354 annett.schwarz@iserlohn.de


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