Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 160 - 1. Änderung - Letmathe - Hagener Straße / Zentrum im Stadtteil Letmathe

Der seit dem 13.04.1985 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 160 "Letmathe - Hagener Straße/ Zentrum" soll gemäß § 13a BauGB in einem Teilbereich geändert werden.

Ziel der Änderung ist es, die im Planbereich festgesetzte Fläche für Gemeinbedarf in Mischgebiet (MI) gem. § 6 BauNVO zu ändern.
Der Bereich der Grundstücke "Friedensstraße 4" und Overwegstraße 12" ist im Bebauungsplan als Fläche für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung "Jugendzentrum" festgesetzt. Es ist beabsichtigt das Grundstück "Friedensstraße 4", in welchem zur Zeit der Kinder- und Jugendtreff Letmathe untergebracht ist, zu veräußern. Der Kinder- und Jugendtreff soll zukünftig Räume im Gebäude des Bahnhofes Letmathe beziehen. Mit dem Verkauf des Grundstücks ist die im Bebauungsplan festgesetzte Nutzung hinfällig und stellt eine Einschränkung für den geplanten Grundstücksverkauf dar. Grundlage für die Veräußerung des Grundstückes ist daher die Zulässigkeit einer allgemeinen Nutzung für Grundstück und Bebauung. Die Änderung der bestehenden Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Grundvoraussetzung dafür. Es ist daher geplant für den Bereich der Grundstücke "Friedensstraße 4" und "Overwegstraße 12" als Art der baulichen Nutzung Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festzusetzen.
Mit Änderung des Bebauungsplanes sollen gleichzeitig die festgesetzten Baugrenzen der benachbarten Grundstücksbebauung überarbeitet und hinsichtlich der real vorhandenen Gebäudesituation angepasst werden.

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Ansprechperson zum Plan

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Frau Annett Schwarz (02371) 217-2354 annett.schwarz@iserlohn.de

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