Der obengenannte Bebauungsplan ist seit dem 15.03.1974 rechtsverbindlich. Er soll im Bereich des Flurstüc ks 689 , der Flur 1 2, der Gemarkung Oestrich geänd ert werden.
Auf der öffentlichen Grünfläche im Bereich nördlich des Verbindungsweges zwischen den Straßen Am Dorfanger und Zur H elle s oll eine Schutzhütte als Treffpunktmöglichkeit für Jugendliche errichtet werden. Die planungsrechtliche Grundvoraussetzung dafür ist die Änderung des o.g. Bebauungsplanes.
Es ist beabsichtigt, für das Grundstück öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz (Sport und Spiel) festzusetzen.
Name | Telefon | |
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Frau Annett Schwarz | (02371) 217-2354 | annett.schwarz@iserlohn.de |