Der obengenannte Bebauungsplan ist seit dem 05.10.1973 rechtsverbindlich. Er soll im Bereich der Flurstücke 800 und 801 der Flur 13, der Gemarkung Oestrich geändert werden. Es ist geplant das bestehende Gebäude der Sparkasse der Stadt Iserlohn, Hellweg 2" zu sanieren und dabei zu erweitern. Die planungsrechtliche Grundvoraussetzung für eine Erweiterung des Gebäudes ist die Änderung des o.g. Bebauungsplanes.
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Frau Annett Schwarz | (02371) 217-2354 | annett.schwarz@iserlohn.de |