Der Bebauungsplan Nr. 255 Westfalenstr./Auf der Aeumes hat im Wesentlichen die Aufgabe, die Nutzungsart der gewerblichen Grundstücke im Bereich der Westfalenstraße neu zu strukturieren, insbesondere hinsichtlich des Einzelhandels. Hierbei soll die Nutzungsart Einzelhandel im Gewerbegebiet generell ausgeschlossen werden. Des Weiteren werden die überbaubaren Flächen des angrenzenden Allgemeinen Wohngebietes den heutigen Erfordernissen angepasst und darüber hinaus zwei zusätzliche Baufelder ausgewiesen.
Damit werden die Aussagen und Empfehlungen des Einzelhandelsgutachtens - welche Bestandteil eines Handlungskonzeptes sind, das vom Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 14.03.2001 beschlossen wurde - umgesetzt.
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