Der Bebauungsplan Nr. 232 Iserlohner Heide hat die Aufgabe, die Nutzungsart der gewerblichen Grundstücke im Bereich Iserlohner Heide neu zu strukturieren, insbesondere hinsichtlich der Nutzungsart Einzelhandel. Hierbei sollen Sondergebiete gem. § 11 Abs. 3 BauNVO festgesetzt werden, welche die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe und deren Sortimente steuern sollen.
Damit werden die Aussagen und Empfehlungen des Einzelhandelsgutachtens - welche Bestandteil eines Handlungskonzeptes sind, das vom Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 14.03.2001 beschlossen wurde - umgesetzt.
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