Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes ist die vorgesehene schrittweise Entwicklung des festgesetzten Mischgebietes in diesem Bereich. Durch verschiedene Grundstücksverkäufe in der Vergangenheit haben sich jedoch unterschiedliche Besitzverhältnisse ergeben.
Aufgrund dieser Tatsache ist eine Verkehrserschließung, wie sie im Bebauungsplan vorgesehen ist, in dieser Form nicht mehr realisierbar. Auf dieser Grundlage wäre die Erschließung der überbaubaren Flächen im westlichen Bereich nicht gesichert und entsprechende Baugenehmigungen für die geplanten Wohngebäude könnten nicht erteilt werden. Der Bebauungsplan könnte damit an dieser Stelle nicht umgesetzt werden.
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