Inhalt dieser Bebauungsplanänderung ist eine Neufestsetzung zur Höhenlage
der Betriebsgrundstücke im Bereich östlich der Haupterschließungsstraße. Unter Wahrung des angestrebten Landschaftbildes kann hierdurch auch der Forderung nach bedarfsgerechten Betriebsgrundstücken entsprochen werden.
Name | Telefon | |
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Herr Wolfgang Klein | (02371) 217-2357 | Wolfgang.Klein@iserlohn.de |