Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 203 - 2. Änderung - Sümmern-Rombrock / Nord im Stadtteil Sümmern

Der o.g. Bebauungsplan ist seit dem 2.6.1989 rechtsverbindlich. Es ist beabsichtigt , für die Flurstücke 291, 292, und 307 (tlw.) der Flur 1 eine Änderung durchzuführen.

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 203 Sümmern / Rombrock - Nord weist die Fläche als Gewerbegebiet aus, in dem die Betriebe der Abstandsklasse I-VIII laut Abstandserlass NW 1982 ausgeschlossen sind. Allgemein zulässig sind nur Geschäfts-, Büro-, und Verwaltungsgebäude, Anlagen für kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

Die Fläche ist im Rahmen der 2. Änderung in ein gegliedertes Gewerbegebiet umzuwandeln, in dem Betriebe der Abstandsklasse VI (200m) und VII (100m) laut Abstandserlass NW 1992 zulässig sind.

Das Planungserfordernis ergibt sich aus der unverändert hohen Nachfrage nach geeigneten Gewerbeflächen im Stadtgebiet Iserlohns und aus der Tatsache, dass das Gewerbegebiet Zollhaus zu mehr als 50% vermarktet ist und weitere Flächen in Iserlohn nicht zur Verfügung stehen um Betriebe anzusiedeln.

Übersichtsbild

übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Christian Hinrichs 02371-217-2352 Christian.Hinrichs@iserlohn.de

Ist eine Änderung von

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