Das Erfordernis für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 201 Vinckestraße ist in der Tatsache zu sehen, dass die festgesetzten Gehrechte zugunsten der Allgemeinheit bzw. das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Allgemeinheit in den o.g. Bereichen funktionslos geworden sind und in Zukunft in dieser Form nicht mehr benötigt werden. Durch die Aufhebung dieser Festsetzungen soll die eingeschränkte Ausnutzbarkeit der betroffenen Grundstücke optimiert werden und eventuellen zukünftigen Um- oder Neubaumaßnahmen einen höheren Gestaltungsspielraum bei der Planung ermöglicht werden.
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