Der obengenannte Bebauungsplan ist seit dem 20.07.1996 rechtsverbindlich.
Es ist beabsichtigt, die Verkehrsfläche - Zweckbestimmung: Stellplätze für Friedhofsbesucher - und die private Grünfläche gärtnerischer Nutzung, Gemarkung Lössel, Flur 5, Flurstücke 1126 und 1125 zur Bebauung freizugeben.
Die planungsrechtliche Grundvoraussetzung dafür ist die Änderung des o.g.
Bebauungsplanes.
Name | Telefon | |
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Frau Annett Schwarz | (02371) 217-2354 | annett.schwarz@iserlohn.de |