Der rechtsverbindliche vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 331 "Roden Holzweg"
bildet die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung eines Wohnprojektes des Vorhabenträgers.
Im Zuge der planerischen Durcharbeitung des Bauobjektes durch das vom Vorhabenträger beauftragte Architekturbüro haben sich Änderungen in der äußeren Gebäudekubatur ergeben, die eine vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich machen.
Name | Telefon | |
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Herr Wolfgang Klein | (02371) 217-2357 | Wolfgang.Klein@iserlohn.de |