Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 225 - 1. Änderung - Bahnhof Iserlohn im Stadtteil Iserlohn

Der Bebauungsplan Nr. 225 "Bahnhof Iserlohn" ist seit dem 05.09.2003 rechtsverbindlich. Anlass zur Änderung des Bebauungsplanes ist die Weiterentwicklung und Konkretisierung der Planungen im unmittelbaren Umfeld des projektierten Stadtbahnhofes (Kopfgebäude, Bahnsteige, ZOB, Parkhaus, Fuß- und Radweg).

Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, so dass die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden kann.

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Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Wolfgang Klein (02371) 217-2357 Wolfgang.Klein@iserlohn.de


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