Der seit dem 09.02.1985 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 151 Ortskern Oestrich / Auf dem Beile soll gemäß § 2 BauGB in einem Teilbereich geändert werden.
Es ist geplant geringfügig die festgesetzte Verkehrsfläche zu ändern.
Die geplanten Grundstücke an der Beilstraße, sollen künftig über diese erschlossen werden. Damit kann auf die bisher laut Bebauungsplan im Südosten geplante Erschließung für diese Grundstücke verzichtet werden.
Ebenfalls sind geringfügige Verschiebungen der festgesetzten Baugrenzen notwendig, um sie der geplanten Bebauung anzupassen.
Trotz geplanter Änderung und teilweiser Reduzierung der festgesetzten Verkehrsfläche, bleibt unabhängig von den nördlichen Grundstücksflächen, weiterhin die Möglichkeit der Erschließung der südlich angrenzenden Wohnbauflächen erhalten.
Name | Telefon | |
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Frau Annett Schwarz | (02371) 217-2354 | annett.schwarz@iserlohn.de |