Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 202 - 1. Änderung - Östliches Stadtkerngebiet - im Stadtteil Iserlohn

Anlass für die Änderung des Bebauungsplans ist der zunehmende Ansiedlungsdruck von Wettbüros auf den unmittelbaren Innenstadtbereich von Iserlohn. Aus städtebaulicher Sicht wird Handlungsbedarf gesehen, da Wettbüros von ihrer Wirkung her mit dem von Spielhallen vergleichbar sind und somit eine zukünftig weiterhin ungesteuerte Zulassung dieser Nutzung zu neu auftretenden städtebaulichen Problemen führen könnte.

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 202 - Östliches Stadtkerngebi

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Herr Christian Hinrichs 02371-217-2352 Christian.Hinrichs@iserlohn.de

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