Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 329 "Lebensmittel- und Getränkemarkt - Brinkhofstraße / An Pater und Nonne soll gem. § 13 BauGB geändert werden.
Es ist geplant in dem mit F 2 bezeichneten Baugebiet anstelle eines Getränkemarktes einen Textil-Discounter unterzubringen. Die bestehenden Festsetzungen werden diesem Vorhabenbezug nicht gerecht.
Die planungsrechtliche Grundvoraussetzung zur Realisierung des Vorhabens ist daher die Änderung des Bebauungsplanes.
Die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verbundenen Zielvorstellungen werden in der Begründung zur Bebauungsplanänderung dargelegt.
Name | Telefon | |
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Frau Annett Schwarz | (02371) 217-2354 | annett.schwarz@iserlohn.de |