Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 329 - 4. Änderung - Lebensmitteldiscounter und Einzelhandelsbetrieb - Brinkhofstraße / An Pater und Nonne (VBP) im Stadtteil Letmathe

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 329 “Lebensmitteldiscounter und Einzelhandelsbetrieb - Brinkhofstraße / An Pater und Nonne” in Letmathe ist seit dem 26.05.2006 rechtsverbindlich.
Damit der 2014 neu erstellte "Aldi-Markt" auch langfristig attraktiv und wett- bewerbsfähig bleibt, wird die Verkaufsfläche von 1.000 m² auf 1.200 m² erhöht.
Zusätzlich wird mit der 4. Änderung künftig ermöglicht, Vergnügungsstätten im Gebäude „An Pater und Nonne 3, 3a“ unterzubringen. Bishe waren Vergnügungsstätten in diesem Bereich ausgeschlossen.

Die planungsrechtliche Grundvoraussetzung für eine Realisierung der geplanten Maßnahmen ist die Änderung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Übersichtsbild

übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Annett Schwarz (02371) 217-2354 annett.schwarz@iserlohn.de

Ist eine Änderung von

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