Der oben genannte Bebauungsplan ist seit dem 08.05.19 68 rechtsverbindlich.
Es ist beabsichtigt, für Grundstücke "Im Oberfeld" und " Kampstraße", Gemarkung Oestrich eine weitere Bebauung zu ermöglichen. Die planungsrechtliche Grundvoraussetzung dafür ist die Änderung
des o.g. Bebauungsplanes.
Name | Telefon | |
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Frau Annett Schwarz | (02371) 217-2354 | annett.schwarz@iserlohn.de |