Aufgrund zweier geplanter Doppelhaushälften soll der Bebauungsplan Nr. 147 "Dröscheder Feld" in einem Teilbereich geändert werden. Durch die neu geplante Bebauung würden die Baugrenzen in östliche Richtung um bis zu 5 Metern überschritten. Eine Überschreitung in dieser Größenordnung ist im Rahmen einer Befreiung gemäß § 31 BauGB nicht mehr möglich.
Das Bauvorhaben passt sich in Form und Umfang gut in die umgebende Bebauung ein. Die Grundzüge der Planung werden durch die Planänderung nicht berührt.
Name | Telefon | |
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Herr Wolfgang Klein | (02371) 217-2357 | Wolfgang.Klein@iserlohn.de |