Der Bebauungsplan Nr. 111 ist seit dem 30.08.1996 rechtsverbindlich und setzt nördlich des Elisabeth-Hospitals eine Gemeinbedarfsfläche "Stellplätze zum Elisabeth-Hospital" fest. Westlich der Stellplatzfläche ist Gemeinbedarfsfläche "Gärtnerei zum Elisabeth-Hospital" ausgewiesen.
Der Rat der Stadt Iserlohn hat in seiner Sitzung am 05.07.2005 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 111 dahingehend zu ändern, dass auf dem Krankenhausgrundstück weitere Stellplätze errichtet werden können.
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