Der Bebauungsplan Nr. 212 - 4. Änderung wurde in einem Teilbereich geändert.
Die Grünfläche im Änderungsbereichwurde in eine nicht überbaubare Grundstücksfläche umgewandelt.
Darüber hinaus wurde das entlang des Straßenraumes festgesetzte Straßenbegleitgrün in eine Straßenverkehrsfläche umgewandelt, da die Praxis gezeigt hat, dass die Dimensionierung des Straßenraumes für den Schwerlastverkehr nicht ausreichte.
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