Der seit dem 24.08.1985 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 159 "Letmathe - Alter Markt" soll gemäß § 13a BauGB in einem Teilbereich geändert werden.
Nach den bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes ist der Bereich als gemischtgenutzte Verkehrsfläche mit verkehrsberuhigtem Charakter und Straßenbegleitgrün sowie als Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festgesetzt. Der Ausbau der Verkehrsfläche erfolgte aber nicht übereinstimmend mit den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes. Die geplante Verkehrsfläche im Bereich des Grundstückes "Fingerhutsmühle 8/10" (Flurstück 109, Flur 8 der Gemarkung Letmathe) wurde nicht realisiert.
Ein künftiger Bedarf, welcher einen nachträglichen Ausbau der gemischtgenutzten Verkehrsfläche rechtfertigt, ist nicht ersichtlich. Damit ist die Grundlage für die weitere Festsetzung des Flurstückes als "gemischtgenutzte Verkehrsfläche" nicht mehr gegeben.
Ziel der Änderung ist es daher, die im Planbereich festgesetzte gemischtgenutzte Verkehrsfläche einschließlich Straßenbegleitgrün, in Mischgebiet (MI) gem. § 6 BauNVO zu ändern. Mit Änderung der Art der Nutzung soll gleichzeitig die bestehende Baugrenze erweitert werden, um einen geplanten Anbau an das bestehende Gebäude in diesem Bereich zu ermöglichen.
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