Der Bebauungsplan Nr. 159 Alter Markt soll gem. § 13 BauGB geändert werden.
Es ist geplant das bestehende Gebäude der Feuerwache zu erweitern. An der Rückwand der bestehenden Fahrzeughalle der Rettungswache, versetzt in Richtung Lennedamm soll ein Anbau realisiert werden. Nach den derzeit geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes ist eine südliche Erweiterung des Feuerwehrgebäudes ausgeschlossen.
Die planungsrechtliche Grundvoraussetzung zur Realisierung des Vorhabens ist daher die Änderung des Bebauungsplanes.
Die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verbundenen Zielvorstellungen werden in der Begründung zur Bebauungsplanänderung dargelegt.
Name | Telefon | |
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