Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 337 - 3. Änderung - Sümmern-Dahlbreite im Stadtteil Sümmern

Der seit dem 1.11.2008 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 337 "Sümmern Dahlbreite" soll gemäß § 13 BauGB in Teilen geändert werden.

Ziel der Planung ist die Schaffung einer erweiterten Zulassungsmöglichkeit von Nebenanlagen im Bereich Weideplatz.

Übersicht Verfahrensstand:


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