Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 172 - 1. Änderung - Letmathe / Albert-Schweitzer-Schule im Stadtteil Letmathe

Der obengenannte Bebauungsplan ist seit dem 07.05.1988 rechtsverbindlich.
Er soll im Bereich der Flurstücke 109, 278, 306, 338 und 390, Flur 7, der Gemarkung Letmathe geändert werden.
In dem Gebäude der ehemaligen Grundschule "Albert-Schweitzer" soll als Nachfolgenutzung ein Zentrum für Beratung und Schulung im Bereich von Medizin, Gesundheit und persönliche Entwicklung (creavita-centrum) untergebracht werden. Zusätzlich soll ein Bereich des Gebäudes für Einrichtungen der städtischen Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden.
Die planungsrechtliche Grundvoraussetzung für die geplante Umnutzung des Gebäudes ist die Änderung des o.g. Bebauungsplanes.

Übersicht Verfahrensstand:


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