Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. L 06 - 12. Änderung - Pillingser Kopf im Stadtteil Oestrich

Ziel und Zweck der Änderung ist die Umwandlung der Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung "Wasserversorgung - Hochbehälter" in Wohnbaufläche, da der Wasserbehälter zukünftig nicht mehr benötigt wird und dadurch die Möglichkeit der Abrundung des Siedlungsbereiches an dieser Stelle gegeben ist. Mehrere Wohnbaugrundstücke könnten somit zusätzlich entwickelt werden.
Voraussetzung dafür war die Änderung des Bebauungsplanes und gleichzeitig Erweiterung des bisher bestehenden Geltungsbereiches um das Grundstück des Hochbehälters. Entsprechend der benachbarten und geplanten Nutzung, wurde ein Reines Wohngebiet (WR) gem. § 3 BauNVO festgesetzt.

Übersicht Verfahrensstand:


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[1. Ergänzung zur Artenschutzprüfung] - 56,24 KB 
Downloadzeit ca.: < 1 Sek. @ 768 kBit (DSL)


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[Versickerungsgutachten zur 12. Änderung des B- Plans Nr. L 6] - 519,48 KB 
Downloadzeit ca.: 5 Sek @ 768 kBit (DSL)


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[Artenschutzprüfung zur 12 Änderung des B- Plans Nr. L 6] - 2,60 MB 
Downloadzeit ca.: 27 Sek @ 768 kBit (DSL)


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