Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 226 - 7. Änderung - Hennen Waldemey / Paschufer im Stadtteil Hennen

Die Art der zulässigen Nutzungen wird dahingehend geändert, dass im Sondergebiet an der Scherlingstraße auch die Nutzungen gem. § 6 Abs. 2 Nr.1 bis 5 BauNVO ermöglicht werden.

Hierdurch wird eine möglichst große Nutzungsbreite erreicht, sodass insbesondere der östliche Grundstücksteil den Nutzungsstrukturen entlang der Scherlingstraße angepasst werden kann.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit zwei Vollgeschossen als Höchstgrenze der städtebaulichen Struktur an der Scherlingstraße angeglichen. Die öffentliche Verkehrsfläche wird im Bereich der südlichen Stellplatzzufahrt den örtlichen Gegebenheiten angepasst.

Die Grundzüge des Bebauungsplanes Nr. 226, Hennen - Waldemey / Paschufer, Deckblatt der 4. Änderung werden durch die o.g. Änderungen nicht berührt. Alle weiteren Festsetzungen behalten ihre Gültigkeit.

Übersicht Verfahrensstand:


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